Die in den Fördergebieten ausgewiesenen Förderhöchstsätze werden in der Regel nur gewährt, wenn ein Arbeitsplatz-Zuwachs von mehr als 20 Prozent angestrebt wird oder es sich beim antragstellenden Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung um einen Betrieb mit mindestens 10 Prozent Ausbildungsquote handelt. Davon ausgenommen sind Existenzgründer bzw. Unternehmen in der Gründungsphase (Zeitraum von 60 Monaten ab erstmaliger Anmeldung des Gewerbebetriebes) und Kleinstunternehmen (bis zu 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro). Bei kleinen oder mittleren Unternehmen in der Gründungsphase sind darüber hinaus auch Investitionen in gebrauchte Wirtschaftsgüter förderfähig.