Bei der sogenannten Bagatellgrenze handelt es sich in der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW) um die Mindestsumme der Investitionen, die das Unternehmen in den nächsten drei Jahren durchführen will. Wird diese Summe nicht erreicht, kann kein Förderantrag aus GRW-Mitteln gestellt werden. Die Förderrichtlinien der Bundesländer weisen unterschiedlich hohe Bagatellgrenzen aus. So bspw. in:

Nordrhein Westfalen    : 150.000 €
Niedersachsen                : 50.000 €
Sachsen Anhalt               : 30.000 €
Brandenburg                  : 60.000 €