Fördermittel für KMU2022-05-09T12:41:59+00:00

Die Fördermittel für KMU.

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Fördermittel für KMU

Öffentliche Fördermittel sind Zuwendungen des Staates, die der Staat vergibt, um bestimmte politische und wirtschaftliche Ziele zu erreichen, wie bspw.:

  • Wirtschaftswachstum

  • Unterstützung regional schwacher Regionen (Förderung in definierten Gebieten: hier finden Sie die Fördergebietskarte und Liste der Städte und Gemeinden.)

  • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen (Einstellung von neuen Mitarbeitern)
  • Unterstützung von Gründern und KMU (Unternehmensgründung / Unternehmensnachfolge)
  • Digitalisierung + Innovation (Investitionen in Hard-/Software, Erschließung digitaler Märkte, IT-Sicherheit, Datenschutz)

Häufig gestellte Fragen über öffentliche Förderungen für KMU´s

Was ist eine Haftungsfreistellung?2022-04-19T04:51:21+00:00

Die Haftungsfreistellung ist Bestandteil von vielen Förderkrediten. Dabei übernehmen die Förderinstitute des Bundes (KfW) oder die Förderbanken der Bundesländer (bspw. NRW.Bank) einen Teil des Kredit Ausfallrisikos gegenüber der Hausbank des Kreditnehmers. Gleichwohl ist der Kreditnehmer aber verpflichtet, das Darlehen zurück zu zahlen. Der besondere Vorteil der Haftungsfreistellung für einen Kreditnehmer besteht darin, dass es seiner Hausbank leichter fällt, den Kredit zu bewilligen.

Muss man Zuschüsse für nicht durchgeführte Investitionen zurückzahlen?2022-04-19T04:49:43+00:00

Grundsätzlich besteht eine Rückzahlungsverpflichtung, was in der Praxis (bei Beachtung der Auflagen im Zuwendungsbescheid) eher selten vorkommt, weil kein Unternehmer eine Investition plant, die er nicht durchführen will. Die Ausnahme sind die Fälle, in denen mehrere Investitionen über bspw. 3 Jahre verteilt geplant sind (z. B. Bauabschnitte) und sich im Laufe der Zeit herausstellt, dass die zuletzt geplante Investition nicht mehr erforderlich ist. Dann besteht die Rückzahlungsverpflichtung des anteiligen Zuschusses, der sich auf die zuletzt geplante Investition bezieht.

Gibt es Fristen innerhalb derer die geplanten Investitionen getätigt werden müssen?2022-04-19T04:48:30+00:00

Investitionszuschüsse werden grundsätzlich nur für ein Investitionsvorhaben gewährt, das innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides begonnen und innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird. In NRW innerhalb von 42 Monaten. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.

Werden auch Lohnkosten durch Zuschüsse gefördert?2022-04-25T13:57:24+00:00

GRW-Mittel können entweder in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen bzw. Zinsverbilligungen oder in Form von lohnkostenbezogenen Zuschüssen gewährt werden. Der Investor hat diesbezüglich ein Wahlrecht. Bei lohnkostenbezogenen Zuschüssen gehören zu den förderfähigen Kosten die Lohnkosten, die für eingestellte Personen während eines Zeitraums von zwei Jahren anfallen. Dabei muss der überwiegende Teil der neu geschaffenen Arbeitsplätze eines der folgenden Kriterien erfüllen:

a. Arbeitsplätze mit überdurchschnittlicher Qualifikationsanforderung,

b. Arbeitsplätze mit besonders hoher Wertschöpfung oder

c. Arbeitsplätze in einem Bereich mit besonders hohem Innovationspotenzial.

Die Lohnkosten umfassen den Bruttolohn (vor Steuern) und die gesetzlichen Sozialabgaben. Ein Arbeitsplatz ist investitionsgebunden, wenn er eine Tätigkeit betrifft, auf die sich die Investition bezieht und wenn er in den ersten drei Jahren nach Abschluss der Investition geschaffen wird. Zugrunde gelegt werden können lediglich die neu geschaffenen Arbeitsplätze, die zu einem Nettozuwachs an Beschäftigten im Verhältnis zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl in den vergangenen zwölf Monaten vor Antragstellung führen. Die Arbeitsplätze müssen mindestens fünf Jahre besetzt bleiben.

Werden junge Unternehmen und/oder Gründer*innen besonders gefördert?2022-04-25T13:59:41+00:00

Die in den Fördergebieten ausgewiesenen Förderhöchstsätze werden in der Regel nur gewährt, wenn ein Arbeitsplatz-Zuwachs von mehr als 20 Prozent angestrebt wird oder es sich beim antragstellenden Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung um einen Betrieb mit mindestens 10 Prozent Ausbildungsquote handelt. Davon ausgenommen sind Existenzgründer bzw. Unternehmen in der Gründungsphase (Zeitraum von 60 Monaten ab erstmaliger Anmeldung des Gewerbebetriebes) und Kleinstunternehmen (bis zu 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro). Bei kleinen oder mittleren Unternehmen in der Gründungsphase sind darüber hinaus auch Investitionen in gebrauchte Wirtschaftsgüter förderfähig.

Was bedeutet die Bagatellgrenze?2022-04-25T14:01:08+00:00

Bei der sogenannten Bagatellgrenze handelt es sich in der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW) um die Mindestsumme der Investitionen, die das Unternehmen in den nächsten drei Jahren durchführen will. Wird diese Summe nicht erreicht, kann kein Förderantrag aus GRW-Mitteln gestellt werden. Die Förderrichtlinien der Bundesländer weisen unterschiedlich hohe Bagatellgrenzen aus. So bspw. in:

Nordrhein Westfalen    : 150.000 €
Niedersachsen                : 50.000 €
Sachsen Anhalt               : 30.000 €
Brandenburg                  : 60.000 €

Werden auch Investitionen in gebrauchte Wirtschaftsgüter gefördert?2022-04-19T04:35:58+00:00

Investitionen in gebrauchte Wirtschaftsgüter sind nur dann förderfähig, wenn es sich beim Antragsteller um ein kleines oder mittleres Unternehmen in der Gründungsphase handelt (Zeitraum von 60 Monaten ab erstmaliger Anmeldung des Gewerbebetriebes).

Warum werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besonders gefördert?2022-04-19T04:39:25+00:00

KMU der gewerblichen Wirtschaft gelten von je her als „Jobmotor“ des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Deshalb auch die Förderung von KMU in strukturschwachen Regionen (vgl. Fördergebietskarte), die an die Schaffung von neuen oder den Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen gebunden ist. Demzufolge können KMU gegenüber Großunternehmen in derselben Fördergebietskategorie beispielsweise höhere Fördersätze gewährt werden.

Was sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Förderrichtlinien?2022-04-19T04:40:45+00:00

Ob es sich um ein förderfähiges KMU handelt, ist zunächst von der Unternehmensgröße, von der Zahl der Beschäftigten, vom Jahresumsatz und/oder der Bilanzsumme des Unternehmens abhängig. Dabei wird in kleinste, kleine und mittlere Unternehmen unterschieden. Die jeweiligen Schwellenwerte sind in folgender Tabelle aufgeführt:

Unternehmensgröße Zahlen der Beschäftigten Umsatz €/Jahr Bilanzsumme €/Jahr
kleinst bis 9 und bis 2 Millionen oder bis 2 Millionen
klein bis 49 und bis 10 Millionen oder bis 10 Millionen
mittel* bis 249 und bis 50 Millionen oder bis 43 Millionen

*KMU gesamt

Was ist das Hausbankprinzip?2022-04-19T04:42:24+00:00

Förderanträge sind grundsätzlich über die Hausbank (Sparkasse, Volksbank, private Geschäftsbank) des Unternehmens zu stellen. Die Hausbank prüft dabei zunächst das Finanzierungskonzept und stellt nach positiver Bewertung den Förderantrag beim öffentlichen Fördergeber. Wird dem Antrag stattgegeben, leitet die Hausbank die Gelder an den Antragsteller weiter.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf öffentliche Fördermittel?2022-04-19T04:43:06+00:00

Einen Rechtsanspruch auf öffentliche Fördermittel gibt es nicht. Allerdings muss die Prüfung eines Förderantrages nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen. Zuständig in Streitfällen sind die Verwaltungsgerichte.

Warum gibt es Fördergebiete?2022-04-19T04:44:15+00:00

Hauptziel der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW) ist es, aufbauend auf den in der Region vorhandenen Entwicklungsmöglichkeiten, dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. So wird Wachstum und Beschäftigung regional und nachhaltig verankert. Der Strukturwandel wird erleichtert, die regionalen Arbeitsmärkte stabilisiert und das gesamtwirtschaftliche Wachstum gestärkt.

Worin unterscheiden sich die Fördergebiete?2022-04-19T04:46:29+00:00

Die Fördergebiete sind in Abhängigkeit der festgestellten Strukturschwäche entweder als C-Gebiet oder D-Gebiet ausgewiesen. Dabei ist die mögliche Förderung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen in den C-Gebieten weitaus höher als in den D-Gebieten. Je nach Standort (vgl. Fördergebietskarte) können kleinste und kleine Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Millionen € Umsatz oder bis 10 Millionen € Bilanzsumme) in C-Gebieten Zuschüsse von 30 % bis zu 45 % und in D-Gebieten Zuschüsse von bis zu 20 % der förderfähigen Investitionen beantragen. Für mittlere Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter und bis 50 Millionen € Umsatz oder bis 43 Millionen Bilanzsumme) reduzieren sich die möglichen Zuschüssen um 10 %.

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