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Zuschussmöglichkeiten für Unternehmen

Antragsberechtigt für Zuschussmöglichkeiten für Unternehmen sind gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen (KMU*). Wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des jeweiligen Bundeslandes liegt.

KMU-Schwellenwerte der EU seit 01.01.2005

Unternehmensgröße Zahlen der Beschäftigten Umsatz €/Jahr Bilanzsumme €/Jahr
kleinst bis 9 und bis 2 Millionen oder bis 2 Millionen
klein bis 49 und bis 10 Millionen oder bis 10 Millionen
mittel* bis 249 und bis 50 Millionen oder bis 43 Millionen

*KMU insgesamt

Möglichkeiten für Zuschussmöglichkeiten für Unternehmen

Sie können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.

Sie können die Zuschussmöglichkeiten für Unternehmen insbesondere für folgende Vorhaben verwenden:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
  • Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
  • Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist
  • Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind

Achtung

Um die Förderung zu erhalten, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben erst nach Stellung des Förderantrages beginnen. (Kein vorheriger Abschluss von Kauf-/Lieferungs- oder Leistungsverträgen!)

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Wie wird gefördert?

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