Investitionen in gebrauchte Wirtschaftsgüter sind nur dann förderfähig, wenn es sich beim Antragsteller um ein kleines oder mittleres Unternehmen in der Gründungsphase handelt (Zeitraum von 60 Monaten ab erstmaliger Anmeldung des Gewerbebetriebes).
Investitionen in gebrauchte Wirtschaftsgüter sind nur dann förderfähig, wenn es sich beim Antragsteller um ein kleines oder mittleres Unternehmen in der Gründungsphase handelt (Zeitraum von 60 Monaten ab erstmaliger Anmeldung des Gewerbebetriebes).
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