Anträge auf Beratungskostenzuschüsse sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Unternehmensart, an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. So sind bspw. für junge Unternehmen (nicht länger als 2 Jahre am Markt) Zuschüsse bis zu 3.200 Euro und für Bestandsunternehmen (ab dem 3. Jahr nach Gründung) Zuschüsse bis zu 2.400 Euro möglich.