Die Fördergebiete sind in Abhängigkeit der festgestellten Strukturschwäche entweder als C-Gebiet oder D-Gebiet ausgewiesen. Dabei ist die mögliche Förderung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen in den C-Gebieten weitaus höher als in den D-Gebieten. Je nach Standort (vgl. Fördergebietskarte) können kleinste und kleine Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Millionen € Umsatz oder bis 10 Millionen € Bilanzsumme) in C-Gebieten Zuschüsse von 30 % bis zu 45 % und in D-Gebieten Zuschüsse von bis zu 20 % der förderfähigen Investitionen beantragen. Für mittlere Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter und bis 50 Millionen € Umsatz oder bis 43 Millionen Bilanzsumme) reduzieren sich die möglichen Zuschüssen um 10 %.