Soweit wir nach einem kostenlosen Erstgespräch die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens feststellen und den Beratungsaufwand abschätzen konnten, erhält der Auftraggeber ein konkretes Angebot für unsere Beratungskosten mit der voraussichtlichen Dauer der Beratung. Darin vereinbaren wir grundsätzlich eine Beratungskostenpauschale zum Tageshonorar von 1.500 Euro (zzgl. USt.), sowie ab einer bestimmten Höhe der bewilligten Zuschüsse und/oder der bewilligten Förderdarlehen eine gestaffelte prozentuale Erfolgsbeteiligung, die individuell vereinbart wird.