Investitionszuschüsse werden grundsätzlich nur für ein Investitionsvorhaben gewährt, das innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides begonnen und innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird. In NRW innerhalb von 42 Monaten. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.