Fördermittel Beratung
Unsere Fördermittel Beratung ist sehr komplex und höchst anspruchsvoll. Abhängig von Ihrem Vorhaben können wir eine Vielzahl von Aufgaben übernehmen.
Häufig gestellte Fragen
Der Antrag wird auf Wunsch von SCI vorbereitet und muss vom Unternehmer online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Das BAFA prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Richtlinie des gewählten Beraters und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
Anträge auf Beratungskostenzuschüsse sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Unternehmensart, an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. So sind bspw. für junge Unternehmen (nicht länger als 2 Jahre am Markt) Zuschüsse bis zu 3.200 Euro und für Bestandsunternehmen (ab dem 3. Jahr nach Gründung) Zuschüsse bis zu 2.400 Euro möglich.
Bei der vereinbarten Pauschale (Tagessatz) handelt es sich um ein Fixum für die Leistungen von SCI, unabhängig von tatsächlich bewilligten bzw. erhaltenen Fördermitteln. Sollte der Antrag auf Fördermittel abgelehnt werden, entfällt denklogisch die ggf. vereinbarte Erfolgsbeteiligung.
Die voraussichtliche Dauer der Beratung ist abhängig von der Unternehmensgröße, vom Umfang der Investition/en und richtet sich nach den individuellen Wünschen des Auftraggebers, welche unserer Leistungen konkret erbracht werden sollen und die im Beratungsvertrag festgelegt werden. Eine Basis Fördermittel Beratung mit einem umfassenden Abschluss-/Beratungsbericht als Entscheidungsgrundlage für die Finanzierungszusage der Hausbank braucht In der Regel ca. 4 – 5 Tage a` 8 Stunden.
Soweit wir nach einem kostenlosen Erstgespräch die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens feststellen und den Beratungsaufwand abschätzen konnten, erhält der Auftraggeber ein konkretes Angebot für unsere Beratungskosten mit der voraussichtlichen Dauer der Beratung. Darin vereinbaren wir grundsätzlich eine Beratungskostenpauschale zum Tageshonorar von 1.500 Euro (zzgl. USt.), sowie ab einer bestimmten Höhe der bewilligten Zuschüsse und/oder der bewilligten Förderdarlehen eine gestaffelte prozentuale Erfolgsbeteiligung, die individuell vereinbart wird.