Wichtige Fördermittelarten für kleine und mittlere Unternehmen
FÖRDERMITTTELARTEN: ZUSCHÜSSE
Zuschüsse sind die wohl attraktivsten Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen, deren Betriebsstätte in einem ausgewiesenen Fördergebiet liegt.
- Förderumfang und -höhe
- bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort
- Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten.
- Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU).
- bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:
- bei Schulungen: bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 €.
- bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 200.000 €.
- bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort
- Bagatellgrenze (Mindestinvestitionsvolumen) bei Investitionsvorhaben in bspw.
Nordrhein Westfalen : 150.000 €
Niedersachsen : 50.000 €
Sachsen Anhalt : 30.000 €
Brandenburg : 60.000 €
ZINSGÜSTIGE DARLEHEN
Förderdarlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten und teils anfänglicher Tilgungsaussetzung stellen sowohl die KFW wie auch die Förderbanken der Länder insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen besonders zinsgünstig zur Verfügung. Dabei können Haftungsfreistellungen bis zu 80 % gewährt werden. Die Höhe des Zinssatzes ist abhängig von den gestellten Sicherheiten und der Bonität des Darlehensnehmers und wird von der Hausbank vorgegeben, über die das Darlehen beantragt werden muss (sogenanntes Hausbankprinzip).
FÖRDERMITTELARTEN: BÜRGSCHAFTEN
Auch die Bürgschaftsbanken des jeweiligen Bundeslandes übernehmen Ausfallbürgschaften für Kredite (oft in Verbindung mit einem Hausbankkredit) an mittelständische Unternehmer/innen und freiberuflich Tätige, wenn diese ihrem Kreditinstitut keine ausreichenden Sicherheiten bieten können. Der Antrag kann mit oder ohne Hausbank gestellt werden.
HAFTUNGSFREISTELLUNG / GARANTIEN
Bei der in vielen Förderdarlehen enthaltenen oder optional zu beantragenden Haftungsfreistellung wird die Hausbank vom Fördergeber für einen Teil (bis zu 80 %) des Förderdarlehens von ihrem Kreditausfallrisiko freigestellt. Infolge dessen wird die Hausbank ein Kreditengagement eher befürworten als ohne Haftungsfreistellung. Handelt es sich zudem um eine förderfähige Investition, für die nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden können, sollte die Hausbank in den meisten Fällen das Vorhaben sogar proaktiv begleiten wollen.
FÖRDERMITTELARTEN: BETEILIGUNGEN
Durch staatliche Beteiligungen können kleine und mittlere Unternehmen neues Kapital erschließen, die u. a. durch eigene Beteiligungsgesellschaften des jeweiligen Bundeslandes gewährt werden.
Auch das KFW ERP-Beteiligungsprogramm bietet diese Förderung für Unternehmen in Kombination mit der zusätzlichen Förderung für den Kapitalgeber, der sich hiermit günstig refinanzieren kann. Voraussetzung ist die Garantie einer Bürgschaftsbank.