Zu den Fördermitteln zählen insbesondere
Zinsbegünstigte und zinslose Darlehen (teilweise mit hoher Haftungsfreistellung und tilgungsfreien Jahren)
Nachrangdarlehen
- Bürgschaften
- Beteiligungen
- für Investitionen in Gebäude, Maschinen, etc. (Sachanlagevermögen)
- für Unternehmensberatungsleistungen
- für Innovationsvorhaben (neue Produkte, Dienstleistungen, Technologien..)
nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Einstellung von Mitarbeitern (Lohnkostenzuschüsse)
- für Digitalisierung (Investitionen, Beratung, Innovationen, Fortbildung, etc.)
Regionalen Fördergebieten
Besonders attraktiv sind hier die nicht rückzahlbaren Zuschüsse für Unternehmen mit der Betriebsstätte in den sogenannten regionalen Fördergebieten, die je nach Fördergebiet von 20 % bis zu 45 % der förderfähigen Investitionen betragen können.