Öffentliche Zuschüsse nutzen.
Eine Unternehmerin aus Detmold mit touristischem Betrieb im Erholungsgebiet Teutoburger Wald und 4 angestellten Mitarbeitern hatte die Zeichen der Zeit erkannt, dass viele Menschen nicht nur wegen der Corona Pandemie auch zukünftig den Urlaub im eigenen Land in attraktiven Regionen verbringen würden.
Öffentliche Zuschüsse sollen für Neubau und Inventar eingesetzt werden.
Demzufolge wollte sie ihren Betrieb, ein Hotel mit 10 Zimmern und integrierter Gastronomie um weitere 10 Gästezimmer sowie mit einem Wellness-& Spa Bereich durch einen Neu-/Anbau erweitern. Dafür plante sie, das Nachbargrundstück zum Preis von 300.000 Euro zu erwerben. Die Kosten für den Neubau inkl. der Außenanlagen veranschlagte sie mit 1,2 Mio. Euro. Für die Einrichtung der Hotelzimmer sollten pro Zimmer rd. 10.000 Euro erforderlich sein. Um die Gastronomie auch für die regionalen Stammgäste attraktiver zu machen, sollte ein Teil der Außenterrasse mit einem Wintergarten versehen werden, der nach Bedarf zu drei Seiten geöffnet werden kann, wofür 80.000 Euro eingeplant wurden. Es errechnete sich demnach eine Gesamtinvestition in Höhe von 1,68 Mio. Euro, die es bestmöglich unter Einbezug von öffentlichen Fördergeldern zu finanzieren galt. Es sollten zudem 2 neue Arbeitskräfte eingestellt werden.
SCI Fördermittel Beratung erkannte sofort die Möglichkeit von öffentlichen Zuschüssen
Nach einem ausführlichen Erstgespräch war uns sofort klar, dass das Vorhaben insgesamt förderwürdig war. Da die Unternehmerin aber mitteilte, die Investitionen auch ohne öffentliche Fördermittel tätigen und schnell loslegen zu wollen, bekam sie unseren dringenden Rat, nicht vorschnell etwaige förderungsschädliche Bau-/Leistungs- oder Lieferungsverträge abzuschließen. Sie sollte zuerst unsere Analyseergebnisse erst einmal abwarten. Um Zeit zu gewinnen, konnte sie allerdings – für eine Förderung unschädlich – sofort die Planung des Neubaus in Auftrag geben und sich konkrete Kostenvoranschläge für ihre Vorhaben einholen.
SCI erstellt kompletten Finanzplan.
Zeitgleich recherchierten wir die besten Fördermittel. Wir kombinierten die öffentlichen Zuschüsse und erstellten auftragsgemäß einen kompletten Finanzplan. Dieser Plan enthielt die vollumfängliche Standort- Markt- und Risikoanalyse. Die Analyseergebnisse zeigten Erfreuliches. Nicht nur die Tragfähigkeit der geplanten Investitionen hinsichtlich der Hotelbelegung, sondern zudem war eine deutliche Umsatzsteigerung der Gastronomie durch regionale Gäste zu erwarten. Das Konzept wurde der Hausbank der Unternehmerin vorgelegt, um die Finanzierungszusage zu erhalten.
Öffentliche Zuschüsse aus einem D-Fördergebiet.
Da der Betrieb in einem sogenannten D-Fördergebiet liegt, konnten über das Förderprogramm RWP.NRW.2021 nicht rückzahlbare Zuschüsse von 20 % der förderfähigen Investitionen (1,68 Mio. Euro) in die Finanzierung eingeplant werden. Das waren also erst einmal 336.000 Euro „geschenktes Geld“. Um diese Zuschüsse zu bekommen, forderte die Richtlinie des Förderprogrammes einen Beitrag der Unternehmerin aus Eigen- oder Fremdmitteln in Höhe von mindestens 25% der förderfähigen Ausgaben, also 420.000 Euro. Zur Schließung der Finanzierungslücke von 1.344.000 Euro wählten wir, in Abstimmung mit der Unternehmerin, ein Förderdarlehen der NRW Bank (NRW.Bank.Universalkredit) in Höhe von 924.000 Euro. Dieses war mit einer Haftungsfreistellung von 50 % zu einem Effektivzins von rd. 2,8 % mit einer Laufzeit von 15 Jahren und anfänglich 2 tilgungsfreien Jahren ausgestattet. Da die Unternehmerin kein Eigenkapital einsetzen wollte, sollten die restlichen 420.000,- Euro konform mit der Richtlinie des Förderprogrammes über ein Darlehen der Hausbank zu einem Zinssatz von rd. 3 % finanziert werden.
Dank der öffentlichen Zuschüsse ist die Hausbank mit dabei.
Da das Finanzkonzept von uns tiefgründig und stimmig war und der Hausbank zudem das Kreditausfallrisiko zu 50 % von der NRW Bank abgenommen wurde, gab es keine Probleme und die Finanzierungszusage wurde gegeben. Der Förderantrag konnte bei der NRW Bank gestellt werden.
Eigenkapital musste die Unternehmerin nicht bringen. Auch zusätzliche Sicherheiten waren nicht erforderlich. Der Anbau nebst Wintergarten wurde durch eine Grundschuld besichert.
Es war geschafft!
Die Unternehmerin war rundum zufrieden und konnte den Betrieb aussichtsreich für die Zukunft positionieren.
Udo Schmidt