Förderung der Unternehmensnachfolge – so geht das.

Ein Unternehmer der Bekleidungsindustrie mit 20 Mitarbeitern in Herne (NRW) wollte nach 30-jähriger Tätigkeit in den wohlverdienten Ruhestand. Seinen, zugegebenermaßen etwas in die Jahre gekommener Betrieb, übergab er an seinen Sohn.

Gesamtinvestitionen in Höhe von 225.000 Euro

Dem Sohn war klar, er muss renovieren und investieren. Hierfür plante er verschiedene Maßnahmen ein. Zunächst 20.000,- Euro für das bestehende Gebäude. Für die Expansionsbestrebungen brauchte es einen neuen Anbau für 100.000,- Euro. Ferner mussten neue Maschinen und Werkzeuge her.  Dafür wurden 50.000,- Euro veranschlagt. Für eine erfolgreiche Zukunft, dass war dem neuen Inhaber klar, musste in die Digitalisierung investiert werden.  Neue, leistungsfähigere PCs, Rechnungssoftware, ein Auftragsbearbeitungsprogramm inklusive Apps für den Außendienst. In Summe weitere 10.000,- Euro . Zum Auffüllen seines Warenlagers mit neuen Stoffen veranschlagte er weitere 30.000,- Euro. Für die Kunden-Akquise kalkulierte er 15.000,- Euro ein. Ferner wollte er 2 Vertriebsmitarbeiter neu einstellen. Es errechnete sich demnach eine Gesamtinvestition in Höhe von 225.000,- Euro. Diese Summe sollte bestmöglich unter Einbezug von öffentlichen Fördergeldern, als Förderung der Unternehmensnachfolge realisiert werden.

Förderung der Unternehmensnachfolge. Eines der vielen Spezialgebiete der SCI Fördermittel Beratung.

Nach einem ausführlichen Erstgespräch war uns sofort klar, dass das Vorhaben insgesamt förderwürdig war. Wir recherchierten die besten Fördermittel, kombinierten diese und erstellten auftragsgemäß einen kompletten Finanzplan. Gemeinsam mit dem Unternehmensnachfolger legten wir diesen vollumfänglichen Finanzplan der Hausbank vor. Kurze Zeit später, gab es die Finanzierungszusage der Bank.

Das lukrative C-Fördergebiet macht es möglich.

Da der Betrieb in einem sogenannten C-Fördergebiet liegt, konnten über das Förderprogramm RWP.NRW.2021 nicht rückzahlbare Zuschüsse von 30 % der förderfähigen Investitionen (160.000,- Euro) in die Finanzierung eingeplant werden. Oder anders ausgedrückt: es gab 48.000,- Euro „geschenktes Geld“ vom Staat. Zur Schließung der Finanzierungslücke von 177.000,- Euro enthielt unser Finanzplan ein Förderdarlehen der NRW Bank (NRW Bank Gründerkredit) in Höhe von 137.000,- Euro. Dieses Darlehen ist mit einer Haftungsfreistellung von 50 % zu einem Effektivzins von rd. 1,8 % ausgestattet. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, davon mit anfänglich 2 tilgungsfreien Jahre. Die nun noch verbleibenden 40.000,- Euro wurden über ein Darlehen der Hausbank zu einem Zinssatz von rd. 3 % finanziert.

Perfektes Finanzkonzept.

Da unser Finanzkonzept stimmig war (Liquidität- und Rentabilitätsplanung für die nächsten 3 Jahre), der Hausbank zudem das Kreditausfallrisiko zu 50 % von der NRW Bank abgenommen wurde, gab es keine Probleme mit der Finanzierungszusage. Der Förderantrag konnte bei der NRW Bank gestellt werden. Eigenkapital musste der neue Jungunternehmer nicht einbringen. Auch zusätzliche Sicherheiten waren nicht erforderlich. Der Anbau wurde durch eine Grundschuld besichert und die  angeschafften Maschinen als Sicherheit hinterlegt.

Die Kirsche auf dem Sahnehäubchen.

Auch für die Digitalisierung der bislang manuellen Geschäfts- und Produktionsprozesse, wofür der Sohn Unterstützung benötigte, hatten wir eine Lösung parat. Aus unserem vielfältigsten Netzwerk, stellten wir einen Kontakt zu einem Beraterkollegen her, der für das Förderprogramm „go digital“ autorisiert ist. So konnte der neue Textilfabrikant über dieses ebenfalls vom Staat geförderte Programm Beratungskostenzuschüsse von 50 % für max. 30 Beratertage auf einen Tagessatz v. 1.100,- € beantragen lassen.

Es war geschafft!

Der Sohn war rundum zufrieden, er konnte den übernommenen Betrieb seines Vaters auf gesunde Beine stellen und aussichtsreich für die Zukunft positionieren.

Udo Schmidt

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